Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz (07) | 6.178°/48.935° | 8.513°/50.947° |
| Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Kontakt
Ansprechpartner
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Abteilung 7 (MKUEM) - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Referat 72 (MKUEM) - Kreislaufwirtschaft, Produktionsintegrierter Umweltschutz
Postfach 31 60
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