Datensammlung
                                                                                                                                                            
                                
                            
                                                                                                                                                                            
                    Aktualität der Daten:
                        seit 01.01.1998, gegenwärtige Aktualität unklar
            
                                                    
                                                                        Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe der DV-Anwendung ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall.
                    
                                            
        
                    
                    
                
                                        
        
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